FFA – Filmförderungsanstalt

Regionalität
national
Förderstufe
Treatment
Antragsberechtigte
Autor*in
Fördersumme
max. 10.000€
Voraussetzung / Schwerpunkt
zuvor zwei Kinoproduktionen verfilmt und in europäischen Kinos ausgewertet
Frist
27.02.2023
02.05.2023
06.06.2023
05.09.2023
30.10.2023
Regionalität
national
Förderstufe
Drehbuch
Antragsberechtigte
Autor*in
Fördersumme
max. 35.000€
Voraussetzung / Schwerpunkt
zuvor zwei Kinoproduktionen verfilmt und in europäischen Kinos ausgewertet
Frist
27.02.2023
02.05.2023
06.06.2023
05.09.2023
30.10.2023
Regionalität
national
Förderstufe
Drehbuchfortentwicklung
Antragsberechtigte
Autor*in, Produzent*in
Fördersumme
max. 75.000€
Voraussetzung / Schwerpunkt
bereits ein Drehbuch des/der Autor/in verfilmt und in einem europäischen Kino aufgeführt. Fortentwicklung des Drehbuchs von keiner anderen Stelle gefördert
Frist
27.02.2023
02.05.2023
06.06.2023
05.09.2023
30.10.2023
Regionalität
national
Förderstufe
Referenzfilmförderung
Antragsberechtigte
Produzent*in
Fördersumme
automatisch
Voraussetzung / Schwerpunkt
automatische erfolgsabhängige Förderung, Referenzfilmförderung ist eine nachträgliche Förderung für Besucher-, Filmpreis- und Festivalerfolge.
Frist
laufend
Regionalität
national
Förderstufe
Produktion: Projektfilmförderung
Antragsberechtigte
Produzent*in
Fördersumme
max. 1 Mio. €
Voraussetzung / Schwerpunkt
diverse Kriterien, recherchierbar über Link
Frist
27.02.2023
02.05.2023
06.06.2023
05.09.2023
30.10.2023
Regionalität
national
Förderstufe
Verleih / Vertrieb
Antragsberechtigte
Verleiher*in
Fördersumme
bis zu 1,2 Mio. €
Voraussetzung / Schwerpunkt
Die Auswertung eines Films im Kino- und Videobereich
Frist
27.02.2023
02.05.2023
06.06.2023
05.09.2023
30.10.2023
Regionalität
national
Förderstufe
Kinos / Abspiel
Antragsberechtigte
Kinobetreiber*in
Fördersumme
bis zu 350.000€
Voraussetzung / Schwerpunkt
Modernisierung und Verbesserung von Kinos sowie Kinoneubauten
Frist
27.02.2023
02.05.2023
06.06.2023
05.09.2023
30.10.2023
Regionalität
national
Förderstufe
Kinos / Abspiel
Antragsberechtigte
Kinobetreiber*in
Fördersumme
Zuschuss bis zu 5.000€
Voraussetzung / Schwerpunkt
medienpädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen bei zur Aufführung für das Kino bestimmten Filmprogrammen im Kino
Frist
27.02.2023
02.05.2023
06.06.2023
05.09.2023
30.10.2023
Die Filmförderungsanstalt (FFA) ist die nationale Filmförderung Deutschlands. Ihr Budget finanziert sich über die sogenannte Filmabgabe, die u.a. von den Kinos, der Videowirtschaft und dem Fernsehen erhoben wird. Die FFA fördert Kinofilme in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zu Verleih, Vertrieb und Video. Weitere Mittel werden für die Förderung von Kinos, die Erhaltung des deutschen Filmerbes, für die Wahrnehmung und Verbreitung des deutschen Films im Ausland und für die Vermittlung von Filmbildung verwendet. Als zentraler Dienstleister für die hiesige Filmwirtschaft erfasst, analysiert und veröffentlicht die FFA regelmäßig die wichtigsten Marktdaten der Film-, Kino- und Videowirtschaft in Deutschland.