FFA – Filmförderungsanstalt

Regionalität
national

Förderstufe
Treatment

Antragsberechtigte
Autor*in

Fördersumme
max. 10.000€

Voraussetzung / Schwerpunkt
zuvor zwei Kinoproduktionen verfilmt und in europäischen Kinos ausgewertet

Frist
27.02.2023
02.05.2023
06.06.2023
05.09.2023
30.10.2023

Quelle
https://www.ffa.de/drehbuch.html

Regionalität
national

Förderstufe
Drehbuch

Antragsberechtigte
Autor*in

Fördersumme
max. 35.000€

Voraussetzung / Schwerpunkt
zuvor zwei Kinoproduktionen verfilmt und in europäischen Kinos ausgewertet

Frist
27.02.2023
02.05.2023
06.06.2023
05.09.2023
30.10.2023

Quelle
https://www.ffa.de/drehbuch.html

Regionalität
national

Förderstufe
Drehbuchfortentwicklung

Antragsberechtigte
Autor*in, Produzent*in

Fördersumme
max. 75.000€

Voraussetzung / Schwerpunkt
bereits ein Drehbuch des/der Autor/in verfilmt und in einem europäischen Kino aufgeführt. Fortentwicklung des Drehbuchs von keiner anderen Stelle gefördert

Frist
27.02.2023
02.05.2023
06.06.2023
05.09.2023
30.10.2023

Quelle
https://www.ffa.de/drehbuch.html

Regionalität
national

Förderstufe
Referenzfilmförderung

Antragsberechtigte
Produzent*in

Fördersumme
automatisch

Voraussetzung / Schwerpunkt
automatische erfolgsabhängige Förderung, Referenzfilmförderung ist eine nachträgliche Förderung für Besucher-, Filmpreis- und Festivalerfolge.

Frist
laufend

Quelle
https://www.ffa.de/produktion.html#cpid5399

Regionalität
national

Förderstufe
Produktion: Projektfilmförderung

Antragsberechtigte
Produzent*in

Fördersumme
max. 1 Mio. €

Voraussetzung / Schwerpunkt
diverse Kriterien, recherchierbar über Link

Frist
27.02.2023
02.05.2023
06.06.2023
05.09.2023
30.10.2023

Quelle
https://www.ffa.de/foerderbereiche-produktion-3.html

Regionalität
national

Förderstufe
Verleih / Vertrieb

Antragsberechtigte
Verleiher*in

Fördersumme
bis zu 1,2 Mio. €

Voraussetzung / Schwerpunkt
Die Auswertung eines Films im Kino- und Videobereich

Frist
27.02.2023
02.05.2023
06.06.2023
05.09.2023
30.10.2023

Quelle
https://www.ffa.de/verleihfoerderung.html

Regionalität
national

Förderstufe
Kinos / Abspiel

Antragsberechtigte
Kinobetreiber*in

Fördersumme
bis zu 350.000€

Voraussetzung / Schwerpunkt
Modernisierung und Verbesserung von Kinos sowie Kinoneubauten

Frist
27.02.2023
02.05.2023
06.06.2023
05.09.2023
30.10.2023

Quelle
https://www.ffa.de/foerderbereiche-kinos-1.html

Regionalität
national

Förderstufe
Kinos / Abspiel

Antragsberechtigte
Kinobetreiber*in

Fördersumme
Zuschuss bis zu 5.000€

Voraussetzung / Schwerpunkt
medienpädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen bei zur Aufführung für das Kino bestimmten Filmprogrammen im Kino

Frist
27.02.2023
02.05.2023
06.06.2023
05.09.2023
30.10.2023

Quelle
https://www.ffa.de/foerderbereiche-kinos-1.html

Die Filmförderungsanstalt (FFA) ist die nationale Filmförderung Deutschlands. Ihr Budget finanziert sich über die sogenannte Filmabgabe, die u.a. von den Kinos, der Videowirtschaft und dem Fernsehen erhoben wird. Die FFA fördert Kinofilme in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zu Verleih, Vertrieb und Video. Weitere Mittel werden für die Förderung von Kinos, die Erhaltung des deutschen Filmerbes, für die Wahrnehmung und Verbreitung des deutschen Films im Ausland und für die Vermittlung von Filmbildung verwendet. Als zentraler Dienstleister für die hiesige Filmwirtschaft erfasst, analysiert und veröffentlicht die FFA regelmäßig die wichtigsten Marktdaten der Film-, Kino- und Videowirtschaft in Deutschland.