Positionen
Die Möglichkeiten, sich direkt an politischen Prozessen zu beteiligen, sind für Kinder und Jugendliche sehr begrenzt. Es gehört es zu den Aufgaben des FDK, ihre Belange, Interessen und Bedürfnisse in gesellschafts- und kulturpolitische Diskussionen sowie Gesetzesnovellen einzubringen und Position zu beziehen.
Im Zuge der FFG-Novelle wird auch die Richtlinie Kulturelle Filmförderung der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) novelliert. Der FDK beteiligt sich mit Stellungnahmen an diesem Prozess:
Warum eine spezifische Kinderfilmförderung des Bundes unverzichtbar ist
Mit der Richtlinie für eine jurybasierte Filmförderung des Bundes wurde ein weiterer Baustein für die Reform der Filmförderung des Bundes vorgelegt, die einen entscheidenden Bereich vermissen lässt: Wir sind davon überzeugt, dass es sowohl eine spezifische Kinderfilmförderung als auch eine Förderjury Kinderfilm braucht.
Die Stellungnahme des FDK vom Mai 2024 finden Sie hier.
In einem gemeinsamen Schreiben setzen sich Förderverein Deutscher Kinderfilm, AG Filmfestival, AG Kino-Gilde, AG Verleih, Bundesverband Jugend und Film, Bundesverband Regie, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsches Kinder- und Jugendfilmzentrum, HDF KINO e.V., Produzent*innenverband, Queer Media Society und VeDRA für die Fortführung der spezifischen Kinderfilmförderung mit eigener Förderjury ein.
Das gemeinsame Schreiben vom 18. Juli 2024 finden Sie hier.
Für die Verankerung des Kinderfilms in der Filmförderung des Bundes
Stellungnahme des Fördervereins Deutscher Kinderfilm e.V. vom 21. Februar 2024
Es ist dem Engagement und den gemeinschaftlichen Anstrengungen seitens der Förderungen des Bundes und der Länder sowie der Fernsehsender und weiteren Branchenplayern zu verdanken, dass sich Kinderfilme sowohl zu einer wirtschaftlichen als auch einer kulturellen Größe in der deutschen Filmlandschaft entwickeln konnten – beeindruckendes Indiz dafür u.a. die Eröffnung der Sektion Generation Kplus der Berlinale am 16. Februar mit dem 11. Besonderen Kinderfilm „Sieger Sein“ von Soleen Yusef.
Die Fortführung dieser positiven Entwicklung steht auf dem Spiel.
Der vorgelegte FFG-Entwurf sowie weitere Entwicklungen des Reformprozesses lassen befürchten, dass der Kinderfilm bei der Neugestaltung der Filmförderung des Bundes unter die Räder kommt.
Hiermit veröffentlichen wir unsere Stellungnahme als Reaktion auf den am 15. Februar übermittelten Entwurf des Filmförderungsgesetzes (FFG), mit der Bitte um Wahnehmung, Verbreitung und viele Gespräche!
Nur gemeinsam können wir etwas bewegen.
Erfurt, 21. Februar 2024
gez. Förderverein Deutscher Kinderfilm e.V. (FDK)
Vorstand: Johanna Faltinat, André Fetzer, Norbert Lechner, Anne Schultka
Projektmanagement: Margret Albers
Vorsitzende des Kuratoriums: Nicole Kellerhals
Mit dieser Stellungnahme zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) bzw. dem Acht-Punkte-Reformprogramm von Kulturstaatsministerin Claudia Roth bringt der FDK seit 2012 zum wiederholten Mal Anregungen für eine angemessene Berücksichtigung der Belange junger Menschen und derer, die Kinderfilme schreiben, produzieren, inszenieren und präsentieren in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren ein
Die Stellungnahme des FDK sowie zahlreicher Mitglieder der Initiative Der besondere Kinderfilm vom 30. Juni 2023 finden Sie hier.
Eine weitere Stellungnahme zur Generationengerechtigkeit des FFG, das zum 1.1.2025 in Kraft treten soll, wurde am 13. November an Kulturstaatsministerin Claudia Roth versand: hier.
Seit 2012 bringt sich der FDK mit Stellungnahmen, sowie der Teilnahme an Runden Tischen und Anhörungen in das Verfahren zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) ein.
Leider hat bei dieser Weichenstellung die vom FDK eingeforderte angemessene Berücksichtigung der Belange junger Menschen und derer, die Kinderfilme schreiben, produzieren, inszenieren und präsentieren (noch) keine Rolle gespielt.
Die Stellungnahme des FDK vom März 2022 zum Referentenentwurf für das ab 2024 geplante FFG finden Sie hier.
In regelmäßigen Abständen wird die Richtlinie Kulturelle Filmförderung der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) novelliert. Auch hier beteiligt sich der FDK mit Stellungnahmen.
Die Stellungnahme des FDK vom Mai 2021 finden Sie hier.
14. September 2020
Offener Brief an die Berlinale-Leitung:
Keine Kurzfilme für Kinder und Jugendliche bei der 71. Berlinale 2021
Liebe Mariette Rissenbeek, lieber Carlo Chatrian,
Mit Sorge haben wir die Ankündigung aufgenommen, dass es 2021 bei der 71. Berlinale in der Sektion Generation keine Kurzfilme geben wird.
Wir respektieren die künstlerischen und wirtschaftlichen Entscheidungen der Festivalleiter*innen zu jeder Zeit und gerade jetzt. Stehen wir doch in diesem Jahr vor gravierenden Herausforderungen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens und der Gesellschaft – ganz besonders in der Kunst und Kultur.
Dennoch möchten wir unseren Bedenken Ausdruck verleihen, dass gerade bei der jüngsten Zielgruppe Kürzungen vorgenommen werden. Die Berlinale mit ihrer außergewöhnlichen Auswahl an Kurzfilmen, insbesondere für die kleinsten Kinogänger*innen, ist für viele Kinder der Erstkontakt mit dem Medium Film und Filmfestivals im Allgemeinen.
Wir sind sicher, dass Ihnen die große Chance der Kurzfilme in Bezug auf die Heranführung von Kindern an das Medium Film in all seiner Vielfalt bewusst ist und die Berlinale Generationen in den Folgejahren dem Kurzfilm wieder die gewohnte Bühne bieten wird. Sollten Sie das anders planen, bitten wir Sie nachdrücklich, diese Entscheidung zu überdenken. Für einen Gedankenaustausch stehen wir gerne zur Verfügung.
Kinder, die heute nicht den Kulturort Kino kennen und lieben lernen, werden morgen keine regelmäßigen Zuschauer*innen sein!
Mit herzlichen Grüßen,
Der Vorstand des Fördervereins Deutscher Kinderfilm e.V.
Download als pdf hier.
Am 21. September 2020 antwortete Mariëtte Rissenbeek:
Sehr geehrte Frau Reifgerst,
Ihr Schreiben in Sachen Berlinale Generation/Kurzfilm haben wir erhalten. Zuerst möchte ich betonen, dass es uns nicht leicht gefallen ist, Konzepte für eine Berlinale 2021 unter Corona-Bedingungen zu entwickeln. Es ist davon auszugehen, dass auch im Februar 2021 weiterhin strenge Hygiene- und Abstandsbedingungen gelten, so dass wir weniger Zuschauer*Innen im Kinosaal begrüßen dürfen und auch weniger Vorführungen pro Tag anbieten können. Das ist eine Herausforderung für die Programmplanung und wird Veränderungen für Generation sowie für andere Sektionen bedeuten, die Berlinale 2021 wird entsprechend etwas anders aussehen.
Wir bedauern, dass wir bei der nächsten Berlinale einmalig auf das Format Kurzfilm bei Generation verzichten müssen. Uns ist bewusst, dass der Kurzfilm sich unter anderem dazu eignet, das jüngste Publikum zu unterhalten und anzuregen, und sie fürs Kino zu begeistern. Wir haben nicht nur die Verantwortung, die Berlinale 2021 sicher über die Bühne zu bringen, aber auch den Ort Kino für die Zukunft zu bewahren. Deshalb kann ich Ihnen versichern, dass wir 2022 auch in Berlinale Generation wieder Kurzfilm zeigen werden, damit auch die jungen Zuschauer*Innen das Erlebnis im Kino kennen und lieben lernen.
Herzliche Grüße
Mariëtte Rissenbeek
Executive Director
Internationale Filmfestspiele Berlin
Am 26. Februar 2020 luden AG Kino Gilde, AG Verleih und Förderverein Deutscher Kinderfilm e.V. ein, um über Kino 2035. FFG und FSK: Strukturen schaffen, um junge Menschen für das Kino zu begeistern zu diskutieren. Wer sich über den (Medien-)Alltag von Kindern, unsere Wissenslücken und konstruktive Vorschläge für die Stärkung des Kulturortes Kino informieren möchte, findet hier die Zusammenfassung der Präsentation und Diskussion.
Seit 2012 bringt sich der FDK mit Stellungnahmen, sowie der Teilnahme an Runden Tischen und Anhörungen in das Verfahren zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) ein.
Das von der BKM 2019 eingeleitete Novellierungsverfahren wurde aufgrund der Corona-Pandemie nicht fortgesetzt, da sich deren mittel- und langfristigen Folgen auf die deutsche Filmwirtschaft noch nicht konkret abschätzen lassen.
In dem ab dem 1. Januar 2022 zunächst für zwei Jahre geltenden neuen FFG sollen im Wesentlichen nur zwingend erforderliche Regelungen umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen in den Bereichen der Nachhaltigkeit und der Geschlechtergerechtigkeit zukunftsrelevante gesellschaftspolitische Weichenstellungen vorgenommen werden.
Leider hat bei dieser Weichenstellung die vom FDK eingeforderte angemessene Berücksichtigung der Belange junger Menschen und derer, die Kinderfilme schreiben, produzieren, inszenieren und präsentieren (noch) keine Rolle gespielt.
Die Stellungnahme des FDK vom August 2020 zum Referentenentwurf vom Juli 2020 finden Sie hier.